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Kasko- und Haftpflicht Gutachten

Haftpflicht - Gutachten 

Ein Haftpflichtschaden an einem Fahrzeug entsteht, wenn Sie in einem Unfall verwickelt werden und sie dabei keine Schuld trifft. Übersteigen die Reparaturkosten ca. 750 - 1000€, spricht man von keinem Bagatellunfall mehr, und Sie haben Recht auf ein Gutachten zur Beweissicherung. Dieses wird von der regulierenden/gegnerischen Versicherung bezahlt.
Wird das Fahrzeug nach diesem Gutachten repariert, soll es in so einen Zustand gebracht werden, wie vor dem Unfall.
Häufig können die Geschädigten nicht genau feststellen, ob Sie einen Bagatellschaden haben oder nicht: Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung.

Nur ein Gutachter/Sachverständige kann bestimmte fahrzeugrelevante Werte individuell ermitteln. Diese sind notwendig, um ein neutrales und versicherungs-unabhängiges Gutachten, welches für mehr Transparenz und Sicherheit bei der Schadenabwicklung sorgt. 

Wir begleiten Sie bei der Schadenregulierung indem wir ein Schadengutachten erstellen. Dieses beinhaltet:
  • Fotodokumentation des Schadens
  • Bestimmung von Vor- und Altschäden am Fahrzeug (siehe Begriffserklärung unten)
  • Erstellung einer Reparaturkalkulation mithilfe von Audatex® 
  • ggf. Berechnung einer Wertminderung (siehe Begriffserklärung unten)
  • ggf. Bestimmung der Nutzungsentschädigung oder Mietwagenklasse
  • ggf. Ermittlung des Restwertes (siehe Begriffserklärung unten)
  • ggf. Aussage zur Plausibilität des Schadenhergangs

Das Gutachten versenden wir an die regulierende Versicherung; Sie erhalten eine Kopie.

Unsere Kosten rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, wenn die Schuldfrage unstrittig ist.


Kasko - Gutachten 

Im Falle eines selbst verursachten Unfalls / Schadens am eigenen Fahrzeug greift zur Reparatur die Kasko-Versicherung. Die Versicherung beauftragt entweder einen hauseigenen oder einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen. Unser Büro ist in der Lage Gutachten auch nach Kasko - Gesichtspunkten zu erstellen, wenn wir von der Versicherung beauftragt werden.


Begriffserklärung

Vor- und Altschäden
Vorschäden sind reparierte Schäden am Fahrzeug. Sie werden durch Lackschichtdickenmessungen an der Karosserie bestimmt.
Altschäden wiederum sind sichtbare Beschädigungen am Fahrzeug, welche bereits vor Unfalleintritt vorhanden waren.

merkantiler Minderwert
Der merkantile Minderwert stellt den Wert da, den ein verunfalltes Fahrzeug nach erfolgter Reparatur gegenüber einem unfallfreien Fahrzeug beim Verkauf darstellt. Jedoch bedarf es gewisser Kriterien, die eine merkantile Wertminderung rechtfertigen. Diese Ermittlung kann ausschließlich von einem KFZ-Sachverständigen berechnet und angegeben werden.

Wiederbeschaffungswert
DDer Wiederbeschaffungswert spiegelt den Wert des Fahrzeuges am Unfalltag vor Eintritt des Schadenereignisses wider. Er setzt sich aus einer Reihe von wertbeeinflussenden Faktoren zusammen, die der Sachverständige zur Berechnung heranzieht.

Restwert
Der Restwert spiegelt den Wert des Fahrzeuges nach Eintritt des Schadens wider. Eine Ermittlung dieses Wertes erfolgt hierzu durch Anfragen bei Händlern im hiesigen Raum.

fiktive Abrechnung
Wenn Sie das beschädigte Fahrzeug nicht reparieren oder in Eigenregie reparieren möchten, können Sie gegebenenfalls auf Gutachtenbasis abrechnen.


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Das Ing.-Sachverständigen-Büro Teetzmann & Partner zählt zu den etablierten, freien und unabhängigen Sachverständigenbüros im Rhein-Sieg-Kreis und arbeitet für private Auftraggeber, Versicherungen und Werkstätten.

Wir bieten allen Kraftfahrzeugfahrern und Kunden ein weites Spektrum an Dienstleistungen rund um das Kraftfahrzeug.