Gutachterkosten
verständlich erklärt
Was kostet ein Kfz-Gutachten – und wer übernimmt die Kosten? Diese Frage stellen sich viele Fahrzeughalter nach einem Unfall oder bei einer Fahrzeugbewertung. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen müssen Sie als Geschädigter die Kosten für das Gutachten gar nicht selbst tragen.
Unsere erfahrenen Kfz-Sachverständigen erklären Ihnen transparent, wie sich die Gutachterkosten zusammensetzen, wann die gegnerische Versicherung die Kosten übernimmt und in welchen Fällen ein einfacher Kostenvoranschlag ausreichend ist.
Auch bei der Bewertung von Gebrauchtwagen, Oldtimern oder Youngtimern beraten wir Sie fair und nachvollziehbar. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten entstehen – ohne versteckte Gebühren und mit der Sicherheit einer professionellen, unabhängigen Begutachtung.
Wer zahlt das Gutachten bei einem Unfall?
Nach einem Verkehrsunfall stellt sich häufig die Frage, wer die Kosten für das Kfz-Gutachten trägt. Schließlich soll der entstandene Schaden professionell bewertet und dokumentiert werden, ohne dass für den Geschädigten zusätzliche Kosten entstehen. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen müssen Sie das Gutachten nicht selbst bezahlen.
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die vollständigen Kosten für das Kfz-Gutachten – unabhängig davon, ob es sich um eine kleinere Beschädigung oder einen größeren Schaden handelt. So erhalten Sie eine verlässliche Grundlage für die Schadenregulierung, ohne finanzielles Risiko.
Kostenübernahme bei Haftpflichtschäden
Die Kosten eines Kfz-Gutachtens richten sich in der Regel nach der ermittelten Schadenhöhe. Damit bleiben sie auch bei kleineren Schäden überschaubar.
Ein Beispiel: Bei einer Schadenhöhe von rund 2.300 € liegen die Kosten für ein Schadengutachten – je nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten – zwischen 250 € und 380 €. In diesem Betrag sind alle Nebenkosten, wie EDV-Aufwand, Fahrten, Porto, Telefon sowie die Mehrwertsteuer, bereits enthalten.
Das Beste daran: Als Geschädigter werden diese Kosten in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. Lediglich bei sogenannten Bagatellschäden unter etwa 750 € besteht kein Anspruch auf ein vollwertiges Gutachten. In diesen Fällen genügt meist ein einfacher Kostenvoranschlag.
Kostenübernahme bei Kaskoschäden
Handelt es sich um einen Kaskoschaden, beauftragt in der Regel Ihre eigene Kaskoversicherung einen Sachverständigen mit der Begutachtung des Fahrzeugs und trägt die entstehenden Kosten. In Einzelfällen überlässt der Versicherer Ihnen als Versicherungsnehmer auch selbst die Auswahl des Kfz-Gutachters. Wird ein Sachverständigenverfahren eingeleitet, werden die Kosten für die beteiligten Sachverständigen anteilig von beiden Parteien übernommen.
Gutachterkosten für Gebrauchtwagen Bewertungen
Auch beim Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens kann ein Gutachten sinnvoll sein – insbesondere, wenn das Fahrzeug von einer Privatperson angeboten wird oder Sie ein Online-Angebot prüfen möchten. Eine professionelle Gebrauchtwagenschätzung ist nicht teuer und liegt in der Regel zwischen 100 € und 200 €.
Übrigens: Wir bewerten nicht nur Gebrauchtwagen, sondern auch Oldtimer und Youngtimer.
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